Gericht weist Antrag der DB AG ab

Das Arbeitsgericht Frankfurt (Main) hat den Eilantrag des DB AG Konzerns auf eine einstweilige Verfügung, zur Untersagung des laufenden Streiks, abgelehnt. Der Streik läuft also weiter wie geplant und endet am kommenden Dienstag um 2 Uhr morgens. Ein schallende Niederlage für den Arbeitgeber, der versucht hat den eigenen Abgestellten das Grundrecht auf Streik zu verwehren.

Der Konzern muss nun neu überdenken, ob sich die Blockadehaltung weiter lohnt, oder ob ein nächstes Angebot auch ein erst gemeintes Entgegenkommen sein soll.

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