Soeben verkündet das Landesarbeitsgericht Hessen, dass die Berufung des Deutsche Bahn AG Konzerns abgelehnt wurde. Die Justiz ist nicht bereit den Mitgliedern der GDL das Streiken, mit einer einstweiligen Verfügung, zu untersagen.
Schon im ersten Eilverfahren (Gestern, 02.09.2021), hatte die DB AG eine empfindliche Niederlage einstecken müssen, als das Arbeitsgericht Frankfurt (Main) einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt hatte. Auch in der nun schon zweiten Instanz, hatte das Gericht festgestellt, das der Streik der deutschen Eisenbahnerinnen und Eisenbahner rechtmäßig und verhältnismäßig ist.
Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL, appellierte direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung an Kundinnen und Kunden der Bahn, ihren Frust über den Streik, an die Bahn zu richten. Es wird nun auch öffentlich klar, dass der Konzern bisher keine Bewegung in die Tarifverhandlungen gebracht hatte, sondern lediglich strategische Angebote unterbreitet hat, die einzig zum Ziel hatten, Stimmung gegen die eigenen Angestellten zu machen, sich selbst aus der Verantwortung für die Eskalation zu stehlen und öffentlich eine Opferrolle einzunehmen.
Für uns, die Mitglieder der GDL heißt das:
Es geht weiter. Wir streiken nun auch mit Rückendeckung der Deutschen Justiz, die unseren Arbeitskampf als recht- und verhältnismäßig einstuft.