Tarifpolitik: Inflationsausgleichsprämie

Am 26. April 2023 hat die GDL dem AGV MOVE im Rahmen eines Gesprächs in Berlin ihre Forderung nach Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) erläutert. Diese hat die GDL bereits im Oktober letzten Jahres gefordert.

Wichtig ist, dass durch die IAP keine allgemeinen Entgelterhöhungen ersetzt oder auch nur verschoben werden. Die Prämie soll die Erhöhung der Lebenshaltungskosten der Vergangenheit, zumindest teilweise, ausgleichen. Daher ist auch eine anteilige Zahlung an Teilzeitarbeitnehmer abzulehnen. Heutige und künftige Erhöhungen der Lebenshaltungskosten müssen durch an gemessene Entgelterhöhungen ausgeglichen werden. Wie schon erwartet, nahm der Arbeitgeber die Erläuterungen der GDL zur Kenntnis, ohne konkrete Vorschläge zu machen.

Weitere Forderungen der GDL konnten noch nicht dargelegt werden. Auch wenn die Bundestarifkommission (BTK) der GDL vom 26. bis 27. April 2023 in Berlin getagt hat, wurden noch keine Forderungen beschlossen. Die vier Fachtarifkommissionen der GDL haben nun Gelegenheit, spezielle Forderungen für ihre Berufe zu entwickeln, die dann der BTK zu Beschlussfassung vorgelegt werden.

Im weiteren Verlauf ging es um die bevorstehenden Tarifverhandlungen mit der GDL. Der Arbeitgeber kündigte an, verschiedene Gegenforderungen aufzustellen. So will er beispielsweise, dass die Arbeitszeitregelungen der Lokomotivführer bei DB Cargo einer „Flexibilisierung“ zugeführt werden sollen. Die Überlegungen waren aber nicht konkret genug, um sie bewerten zu können. Zwar wird die GDL sachlich notwendige Änderungen ernsthaft prüfen, wenn der Grund dafür aber nur in einem hilflosen Management liegt, dann wird daraus nichts.

Zwar hat die Tarifrunde 2023 noch nicht begonnen, aber erste Positionen sind ausgetauscht. Es ist außerdem der Wunsch der GDL, die Verhandlungen vor Ende der Friedenspflicht aufzunehmen. Es bleibt abzuwarten, ob der Arbeitgeber darauf eingeht.

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