Gleich zwei Mal in Folge ist die Deutsche Bahn AG vor Gericht gescheitert. Mit einem Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt (Main), versuchte der Arbeitgeber es zu erst und wollte eine einstweilige Verfügung zur Untersagung unseres Streik erwirken. Das Gericht erteilte Der DB AG eine deutliche Abfuhr. Auch im zweiten Anlauf, mit einem Berufungsantrag vor dem Landesarbeitsgericht Hessen, kam der Konzern nicht durch. Die Gerichte haben entschieden. Unser Streik ist recht- und verhältnismäßig. Im Video nimmt unser Bundesvorsitzender, Claus Weselsky, zum Ausgang der Verfahren Stellung.

