Entscheidung zum TEG des EGMR

Im Dezember 2017 haben die GDL, der dbb sowie weitere Gewerkschaften, Beschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz (TVG/TEG) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Argumentiert wurde, dass das TVG/TEG einen unverhältnismäßig tiefen Eingriff in die Grundrechte darstellt. Am 05. Juli 2022 gab der EGMR nun seine Beurteilung des Gesetzes bekannt. Die Richter waren sich nicht einig. Dennoch beschied eine Mehrheit, dass das TVG/TEG mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.

Zwei Richter gaben eine gesonderte Stellungnahme ab, in der sie der Meinung der GDL und anderer Gewerkschaften und Verbände folgten und bescheinigtem dem TVG/TEG einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie.

Wir hätten uns ein deutlicheres Zeichen aus Straßburg gewünscht. Den Weg, den die GDL und ihre Mitglieder eingeschlagen haben, ändert das jedoch nicht mehr. Wir werden weiter für mehr Mitglieder werben und die Mehrheiten, auch in den Betrieben der bundeseigenen Deutschen Bahn organisieren. Wir werden weiterhin für starke und faire Tarifverträge streiten und den Arbeitgeber dazu auffordern, endlich und rechtsverbindlich die Mehrheiten in den DB-Betrieben festzustellen. Wir sind als Gemeinschaft auf dem richtigen Weg und lassen uns davon auch nicht mehr abbringen.

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