Streikgeld – Nachweis Entgeltkürzung

Der Bezirk Nord-Ost informiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

durch die Teilnahme am Arbeitskampf erfolgt Ende des Monats die Kürzung des Entgelts für die nicht erbrachte Arbeitsleistung. Damit das Streikgeld gemäß der Arbeitskampfordnung in Anspruch genommen werden kann, wird der Nachweis über die erfolgte Entgeltkürzung benötigt.

Bitte nach Erhalt der Entgeltabrechnung eine Kopie / ein Foto dem Ortsgruppenvorsitzenden oder direkt an die Bezirksgeschäftsstelle übermitteln (Post, Fax, E-Mail). Nur so ist sichergestellt, dass eine Streikgeldauszahlung schnell und reibungslos erfolgen kann.

An welche Adresse bzw. eMail-Adresse soll die Abrechnung versendet werden?
Postalisch

GDL Bezirk Nord-Ost
Erich-Steinfurth-Str. 7
10243 Berlin

Per Fax

GDL Bezirk Nord-Ost
Fax: 030 29 00 51 15

Per eMail

GDL Bezirk Nord-Ost
gdl-nord-ost@t-online.de

Im Folgenden haben wir euch den Auszug einer Beispiel-Abrechnung dargestellt auf der ihr erkennen könnt, um welche Seite der Abrechnung es sich handelt.

Wichtiger Hinweis:
Beim „Streik“ einer anderen Gewerkschaft im Jahr 2018 wurden in Abstimmung mit dem Arbeitgeber die entstandenen Streikstunden durch Mehrleistung ausgeglichen. Zwischen der GDL und der Deutschen Bahn AG gibt es diesbezüglich keine Absprachen. Achtet auf die Kürzung des JAZ-Solls. Streikzeit muss nicht nachgeholt werden!

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