Neues zum TVG/TEG

Im Alleingang hat die Deutsche Bahn die Mehrheitsverhältnisse in den einzelnen Betrieben “qualifiziert geschätzt”. Dazu legte der Konzern Orientierungspunkte fest, die in jedem einzelnen Betrieb die Zuordnung zum blauen oder grünen Tarifvertrag bestimmte. Diese Maßstäbe gelten jedoch nur, wenn man seine Hausgewerkschaft im Vorteil sieht.

Nun hat sich die Unternehmensführung, aufgrund der neuen Ergebnisse der diesjährigen Betriebsratswahlen, die Verhältnisse angeschaut und festgestellt, dass einige blauen Betriebe auf Grün gedreht werden müssten. So hat man auch die S-Bahn Berlin als einen GDL-Betrieb ausgemacht. Anstatt jedoch konsequent die gleichen Maßstäbe wie bei der Erstbewertung anzulegen, entscheidet der Konzern, man möchte jetzt vor Gericht gehen.

Abermals enthält die Konzernführung den eigenen Angestellten etwas vor, was ihnen offensichtlich zusteht. Die GDL äußert sich im aktuellen Aushang wie folgt dazu:


DB ignoriert Mehrheitsverhältnisse

Künstliche Beatmung der Hausgewerkschaft

Wahrheit, Ehre, Fairness? Pustekuchen! Diesem Arbeitgeber ist nichts heilig. Hat die DB im Jahr 2021 noch die Ergebnisse der Betriebsratswahl aus 2018 zur einseitigen Feststellung der Mehrheitsverhältnisse in ihren Betrieben verwendet, soll das 2022 – nach dem hervorragenden Abschneiden der GDL bei den zurückliegenden Betriebsratswahlen – auf einmal nur noch bedingt gelten.

Das tut der Arbeitgeber, um die schwächelnde evg zu schützen:

  • die DB verweigert der GDL eiskalt weitere Mehrheitsbetriebe, in denen die GDL-Listen die meisten Stimmen erhielten,
  • sie beraubt unsere Mitglieder damit ihrer tariflichen Rechte,
  • statt alle Wahlergebnisse zu akzeptieren, spricht sie unter fadenscheinigen Vorwänden davon, vier gerichtliche Verfahren zur Überprüfung einzuleiten,
  • in drei von den vier Betrieben hat die GDL bereits weitere Klagen zum Zählverfahren bei den Arbeitsgerichten eingereicht, weil mehr als sieben Wochen seit der BR-Wahl vergangen sind.

Das spricht Bände und ist nur das neueste Kapitel in der traurigen Endlosserie der DB: Wie beatme ich meine Hausgewerkschaft?

Klar ist: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der richtige Tarifvertrag zur Anwendung kommt, obwohl ihm die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften nicht bekannt sind. Die Feststellung der Mehrheiten wird derzeit durch arbeitgeberseitig festgelegte Indizien getroffen. Dazu gehören, gerichtlich mehrfach bestätigt, auch die Ergebnisse der BR-Wahlen. Doch dazu ist die DB, unsouverän und parteiisch, inkonsequent nur in vier Betrieben bereit.

Die GDL wird diesen erneuten Regelverstoß nicht hinnehmen, sondern die Interessen ihrer Mitglieder konsequent durchsetzen. Wenn das Auszählungsverfahren gerichtlich festgelegt und beendet ist, werden die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben für jeden deutlich zutage treten. Wir versprechen schon jetzt: Das gibt für manchen ein böses Erwachen!

Quelle: Aushang GDL – 28.07.2022

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