Mobi-Pauschale beantragen bis 31.03.2022

„Mobilitäts-Pauschale – Fristen einhalten!” titelte die GDL in einer Mitglieder-Information am 14. März 2022 und empfahl ihren Mitgliedern, die Mobilitäts-Pauschale bis 31. März 2022 zu beantragen, wenn sie kein Jobticket in Anspruch nehmen.

Die DB hat den ersten Antragstellern geantwortet, dass sie auf eine Abfrage des Arbeitgebers warten sollen und nur das beigefügte Antwortformular nutzen dürfen.

Rückblende: 2020, Wahlmöglichkeit für weitere Urlaubswahlmodelle ab 2021. Die DB erstellt einen Vordruck und lehnt die Mitteilung der Wahlentscheidung mit anderen Formularen ab – musste letztendlich aber doch alle Formulare anerkennen.

So ist es auch jetzt: Das Musterschreiben der GDL (zu beziehen über den zuständigen Bezirk) kann genutzt werden. Der Tarifvertrag schreibt eine in Textform bekannt gegebene Wahlentscheidung des Arbeitnehmers vor, aber nicht die Bindung an ein bestimmtes Formular. Die Nutzung des DB-Formulars ist nicht nötig. Es genügt sogar eine E-Mail oder SMS.

Vorsicht, auch bei der angeblich verlängerten Antwortfrist der DB. Diese Verlängerung – angeblich bis 30. April 2022 – ist tarifwidrig. Überlegt es sich der Arbeitgeber anders, gehen Ansprüche verloren.

Also: GDL-Formular nutzen (denn das ist verfügbar), Frist bis 31. März 2022 einhalten, Entscheidung treffen – und zwar in allen Betrieben. Auch in denen, wo die DB ihre Kuscheltruppe in der Mehrheit sieht! Wer weder Jobticket noch Pauschale will, tut einfach nichts.

Mustervorlagen

Im Folgenden stellen wir euch die Mustervorlagen zur Beantragung der Mobilitäts-Pauschale zur Verfügung. Einfach herunterladen, die fehlenden Daten ergänzen, unterschreiben und dem Arbeitgeber zukommen lassen.

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