Betriebsrat lässt uns im Regen stehen

In den letzten Tagen sind mehr und mehr Kolleginnen und Kollegen auf uns zugekommen, um Hilfe und Unterstützung mit Beschwerden gegen ihren Jahresschichtplan zu erhalten. Auch in diesem Jahr hatte Betriebsrat und Arbeitgeber hunderte von Beschwerden auf dem Tisch. Das Chaos und Desaster des letzten Jahres wiederholt sich also auch in diesem Jahr. Noch immer ist die neue Planungssoftware des Arbeitgebers den Anforderungen an eine ausgewogene Planung unter ausreichender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Belegschaft nicht gewachsen. Großartig wurden Verbesserungen angekündigt und eine bessere Planung versprochen. Leider sind auch in diesem Jahr wieder viele Kolleginnen und Kollegen als Pechvögel aus dem Planungs-Glücksspiel hervorgegangen.

Wir haben den Betriebsrat am 27.12.2021 schriftlich zum Umlenken bei der Beurteilung der Beschwerden aufgefordert. Eindringlich erinnerten wir das Gremium an seine Aufgabe, die Interessen seiner Wählerinnen und Wähler* zu vertreten. Stattdessen hat der Rat, einen völlig frei erdachten +/- 10%-Korridor der Wunscherfüllung an die Pläne der Beschwerdeführenden angelegt und die meisten Einwände abgelehnt. Uns liegen zahlreiche Beschwerden vor, in denen die Betroffenen sachlich und inhaltlich nachvollziehbare Gründe für einen Widerspruch gegen ihren Jahresschichtplan vorgetragen haben. Und dennoch wurden die Beschwerden abgelehnt.

Unzumutbar finden wir auch, dass der Betriebsrat den Kolleginnen und Kollegen nicht einmal nachvollziehbare Gründe für die Ablehnung ihrer Beschwerden nennt. Es gibt lediglich eine E-Mail mit dem Inhalt, dass der Betriebsrat die Beschwerde für nicht berechtigt hält und deswegen ablehnt. Etwas ratlos lässt uns dieses Verhalten unserer Kolleginnen und Kollegen im Gremium zurück.

Wir empfehlen jedem von euch, die Beschwerde dennoch aufrechtzuerhalten. Solltet ihr Unterstützung benötigen, wendet euch gerne über das Kontakt-Formular auf der Startseite an den Vorstand der Ortsgruppe. Wir stehen euch beratend zur Seite und helfen euch gerne einen Widerspruch gegen die Ablehnung unserer Arbeitnehmervertreter zu formulieren.

*UPDATE:
Im zweiten Absatz (2. Satz) sprechen wir davon, dass wir den Betriebsrat eindringlich daran erinnert haben, dass es seine Aufgabe ist, die Interessen seiner Wählerinnen und Wähler zu vertreten. Ein Kollege wies uns darauf hin, dass die Interessen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten sind und nicht die nur derer, die dem BR bei der letzten Wahl vielleicht ihre Stimmte gegeben haben. Das ist vollkommen richtig. So ist unsere Verwendung von „Wählerinnen und Wähler“ auch immer gemeint. Sollte dies zu Verwirrungen geführt haben, bitten wir um Entschuldigung.

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