Überschrift lesen – Augen reiben – nochmal lesen. Sektkorken knallen und ein breites Strahlen ziert das Gesicht von Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern.
Am 13. August 2021 beantwortet die Deutsche Bahn AG eine Anfrage der Sächsischen Zeitung zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie gibt Auskunft darüber, dass Eisenbahnerinnen und Eisenbahner einen monatlichen Anspruch auf eine Zusatzrente von rund 900,- € erreichen können. So teilte die Bahn mit:
“Die Altersvorsorge der DB besteht aus zwei Teilen. Den Löwenanteil mache der Pensionsfond aus, den weit kleineren der vom Konzern Ende letzten Jahres gekündigte Zusatzversorgungstarifvertrag (ZversTV). Die DB zahle jedes Jahr 3,3 % vom Gesamtgehalt ein, dass sei mit Abstand der beste der gesamten Branche. Ein Lokführer erhalte so nach 40 Jahren rund 900,- € Rente.”
Wahrlich ist eine solche Zusatzrente ein Grund zum feiern und sicher die Beste in der gesamte Branche. Der Realität entspricht diese Information jedoch nicht. Anhand der schriftlichen Auskünfte von Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern zur Zusatzrente ergibt sich ein anderes Bild.
Rechenbeispiel:
Ein Lokführer, heute 50 Jahre alt und bereits seit 32 Jahren bei der DB, hat bei Renteneintritt mit 67 Jahren einen Anspruch auf: 75 € DEVK Betriebsrente. Dazu kommt ein Anspruch von 80 € Zusatzrente aus dem, von der DB AG im letzten Jahr gekündigten Zusatzversorgungstarifvertrag (ZversTV). Macht in Summe, nach insgesamt 49 Dienstjahren in Schichtarbeit, ganze 151 € Betriebsrente für die einfache Eisenbahnerin oder den Eisenbahner.
Schlussendlich kann man zur Auskunft der Deutschen Bahn gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit sagen: Ja, sie haben Recht. Man kann 900 € Rente als Eisenbahnerin oder Eisenbahner erhalten. Wenn man denn nur schlappe 292 Beitragsjahre* durchhält. Nun darf man auch die Frage stellen, wie lange muss man Mitglied des DB AG Vorstands sein, um monatlich 20.000 € Betriebsrente zu kassieren?
*Hinweis: Dieser unrealistische Wert zur Veranschaulichung entsteht durch eine einfache Milchmädchenrechnung. Wer nach 49 Jahren Anspruch auf 151 € hat, hat rein rechnerisch erst nach 292 Jahren Anspruch auf 900 €.

