Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber

Der Arbeitgeber S-Bahn Berlin will nun bereits zum zweiten Mal die Umgruppierung aller Lokführerinnen und Lokführer, Trainerinnen und Trainer, Ausbilderinnen und Ausbilder, usw. in den Funktionsgruppen-Tarifvertrag der EVG beantragen. Der erste Antrag ist, dank des vehementen Einspruches der GDL-Fraktion gescheitert. Zu viele rechtliche Fragen sind einfach noch nicht geklärt. Noch immer sind die Mehrheitsverhältnisse bei der S-Bahn Berlin (GDL oder EVG) nicht abschließend geklärt. Das tariflich vereinbarte, notarielle Verfahren hat noch nicht stattgefunden. Und so basiert die vorgegebene Mehrheit der EVG nur auf der “qualifizierten Schätzung” des DB-Konzerns.

Die scheinheilige Ausrede, es gehe dem Arbeitgeber hier lediglich um die rechtssichere Auszahlung der Corona-Beihilfe, ist mehr als nur durchschaubar. Mit der Zustimmung des Betriebsrates will der Arbeitgeber sich einzig von der Verpflichtung freikaufen ab dem 01.12.2021 die vereinbarte Lohnerhöhung von 1,5 % zahlen zu müssen. Er wähnt sich zudem in dem Glauben, dass der “gemeine Angestellte” es sowieso nicht mitbekommt, wenn ihm eine zugesagte Lohnerhöhung vorenthalten wird.

Das dünne Eis, auf dem sich der Arbeitgeber hier bewegt, macht es aber allen klar. Es sollen Fakten geschaffen werden.

Wären sich die Arbeitgebervertreter in ihrem Tun wirklich so sicher, so hätten sie bereits ein Zustimmungsersetzungsverfahren gemäß BetrVG angestrengt. Dieses Recht steht ihnen zu. Die Entscheidung eines “starken” Betriebsrates könnte damit angezweifelt werden. So aber ist die neuerliche Einreichung zur Betriebsratssitzung einzig ein Zeichen der Unsicherheit und des Versuchs, den Betriebsrat in einer schwachen Sekunde zu erwischen. Das hat schon in der Vergangenheit funktioniert. Wir erinnern an unseren Beitrag zur “Sechs-Schichten-in-Folge-Frage” im August dieses Jahres. Wenn der Arbeitgeber mit einer Entscheidung des Betriebsrates nicht einverstanden ist, setzt er sein Thema so lange wieder auf die Tagesordnung, bis die Entscheidung nach seinem Willen ausfällt.

Alle GDL’er der Ortsgruppe S-Bahn Berlin und alle, die mit einem derartigen Verhalten gegenüber den Angestellten nicht einverstanden sind, sollten sich an den Arbeitgeber oder den Betriebsrat wenden und ihre Meinung kundtun. Egal, ob mündlich oder schriftlich. Arbeitgeber und Betriebsräte müssen die Meinung der Belegschaft kennen.

chevron_left
chevron_right