Immer wieder erhalten Beschäftigte die Aufforderung, Änderungs- oder neue Arbeitsverträge wegen der Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) zu unterzeichnen. Ganz klar – NEIN! Niemand muss deswegen einen Änderungs- oder gar einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben!
Im März dieses Jahres verkündete die DB, ab 1. April 2021 das TEG anzuwenden. Sie müsse sich schließlich stets an Recht und Gesetz halten. Bis zu unserem Tarifabschluss gab es allerdings keine Kollision zweier verschiedener Tarifverträge und erst danach kann das Gesetz seine Wirkung entfalten.
Von Anfang an hat die Bahn gemeinsam mit einer bereitwillig helfenden Gesellschaft keine Gelegenheit ausgelassen, die GDL schlechtzureden. Die Mitarbeiter wurden in regelmäßigen Anschreiben immer wieder über die Anwendung des TEG informiert, leider nicht objektiv.
Trotz ihrer Ankündigung hat die DB das TEG nicht konsequent ab 1. April 2021 in Gänze umgesetzt, sondern sich herausgepickt, was sie umsetzen wollte und was nicht. Nun beginnt sie, in ersten angeblich selbst geschätzten evg-Mehrheitsbetrieben, die GDL-Mitglieder in die aus ihrer Sicht „richtigen“ Tarifverträge einzugruppieren. Dabei hat die notarielle Auszählung noch gar nicht stattgefunden.
Unsere Betriebsräte lehnen Umgruppierungen ab, da sie vollkommen unnötig sind! Das Leben ist kein Wunschkonzert, insbesondere für einen Arbeitgeber, der viele schiefe Töne gegen seine Mitarbeiter anschlägt.
Bei Fragen oder für Informationen stehen die GDL-Interessenvertreter wie gewohnt stark, unbestechlich und erfolgreich zur Verfügung.