Nach dem letzten Schreiben des Arbeitgebers an die Belegschaft, hat der FairnessPlan folgende Eilmeldung veröffentlicht:
Derzeit werden Leistungsberechtigte des Vereins von Ihrem DB-Arbeitgeber angeschrieben und über die Umsetzung des TEG (Tarifeinheitsgesetz) informiert. Unter anderem wird mitgeteilt, dass der FairnessPlan ebenfalls dem TEG unterliegt und daher ggf. kein Anspruch auf Leistungen des Vereins besteht. Einzig und allein der Verein kann wirksame Einschränkungen des Kreises der Leistungsberechtigten veröffentlichen. Alle Informationen zu diesem Sachverhalt aus anderen Quellen, sind als Kommunikation einer Rechtsauffassung zu werten und sind kein Maßstab für das Handeln des Vereins. Solange der FairnessPlan auf dieser Internetseite nichts anderes veröffentlicht, gilt nach wie vor:
Leistungsberechtigt sind alle GDL-Mitglieder, die in einem Unternehmen des DB-Konzerns beschäftigt sind oder ausgebildet werden. Darunter fallen auch GDL-Mitglieder bei Unternehmen, an denen der DB-Konzern mehrheitlich beteiligt ist.
Quelle: http://www.fairnessplan.org